Neulich erhielt ich einen Anruf eines Herrn, der sich als “Herr Sechshausen” vorstellte. Unbekannte Anrufe sind keine Seltenheit, daher lohnt es sich zuzuhören. Herr Sechshausen stellte sich vor und fragte mich ob ein gewisser Herr Janis Lopoladidis bei mir arbeiten würde. Es entwickelte sich folgendes Gespräch:
Ich: Ich darf Ihnen diese Info nicht geben?
Hr. Sechshausen: Ok. Verstehe. Ich habe das Geldbörsel von Herrn Lopoladidis gefunden…Es war kein Geld mehr drin. Wahrscheinlich wurde es gestohlen. Allerdings gibt es da ein Kärtchen. Da steht drauf, dass er bei Ihnen arbeitet.
Ich: Sie meinen, er hat eine Visitenkarte von mir?
Hr. Sechshausen: Nein einen Bauausweis von der Firma Müller&Kunz und Ihrem Unternehmen. Sonst wüsste ich ja nicht, dass ich bei Ihnen anrufen soll.
Ich: Aber Sie wissen, dass ich Ihnen keine Aufkünfte am Telefon machen darf.
Hr. Sechshausen: Das ist mir bewusst… Aber Sie können Ihn ja kontaktieren.
Ich: Sollte Herr Lopoladidis für uns gearbeitet haben…. In diesem Fall: Darf ich ihm in diesem Falle Ihre Nummer weiterreichen, damit er eventuell Sie kontaktieren könnte?
Hr. Sechshausen: Verstehe. Ja. Sehr gerne. Reichen Sie ihm meine Telefonnummer weiter… Er soll mich anrufen.
(Namen geändert)
Umständlich nicht wahr? Vielleicht auch nicht ganz astrein. Ich wusste natürlich, dass Herr Lopoladidis für uns tätig war. Schon als ich seinen Namen hörte, war mir das bewusst. Als Herr Sechshausen mir auch noch vom Bauausweis erzählte war es mir definitv klar.
Aber dennoch Datenschutz ist Datenschutz. Die Kontaktdaten des Mitarbeiters waren DSGVO-konform abgespeichert und ich kontaktierte Herrn Lopoladidis mit dem Hinweis, dass sein Geldbörsel angeblich gefunden worden wäre und Herr Sechshausen auf seinen Anruf wartete. Der Lopolaldis versicherte mich auch den Verlust seiner Ausweise… Er bedankte sich für die Info und klang sichtlich erleichtert…
Hin und wieder ist es also doch gut, dass man 6 Monate die Daten aufheben kann. Ob Herr Sechshausen nur ein ehrlicher Finder war oder ob etwas anderes hinter seinem Anruf steckte, kann ich nicht beurteilen. Mir war wichtig, dass Herr Lopoladidis die Chance bekam, seine Ausweise und seine Karten zurück zu bekommen. Und dies ohne jedoch die Daten direkt weiter zu geben.
Die WKO hat alle Infos zu DSGVO und Mitarbeiter*innen- respektive Bewerber*innendaten anschaulich zusammen gefasst. Hier geht es zum Link.